Lebenslauf für den Friseurberuf erstellen
Salons achten im Lebenslauf auf beherrschte Techniken, Produktlinien und Erfahrung mit Stammkunden. Diese Vorlage zeigt, wie sich das konkret formulieren lässt.
Der Lebenslauf für den Friseurberuf sollte konkret zeigen, welche technischen Fertigkeiten sicher beherrscht werden: Colorationen, Strähnentechniken wie Balayage oder Foilayage, Dauerwellen, Glättungen oder das Schneiden mit der Schere und dem Rasiermesser sind einzeln nennenswert, weil Salons oft nach bestimmten Spezialisierungen suchen. Allgemeine Angaben wie Haareschneiden reichen für eine überzeugende Bewerbung nicht aus.
Die dreijährige Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer und gehört mit Ausbildungsbetrieb und Jahr in den Lebenslauf. Wer den Meisterbrief im Friseurhandwerk erworben hat, sollte diesen deutlich hervorheben, da er für die Übernahme von Verantwortung im Salon oder für eine spätere Selbstständigkeit entscheidend ist. Auch Weiterbildungen bei bekannten Produktherstellern, etwa Schulungen zu einer bestimmten Coloration- oder Pflegelinie, gehören mit Anbieter und Jahr in den Abschnitt Kenntnisse.
Bei der Berufserfahrung ist die Art des Salons relevant: klassischer Familiensalon, Premium-Salon mit Terminbuchung oder Filiale einer Kette unterscheiden sich im Kundenanspruch und im Aufgabenzuschnitt. Wer bereits einen eigenen Kundenstamm betreut hat, sollte das ausdrücklich erwähnen, da ein mitgebrachter Kundenstamm für viele Salons ein wichtiges Einstellungskriterium ist.
Verkaufserfahrung mit Pflegeprodukten gehört ebenfalls in den Lebenslauf, da der Produktverkauf für viele Salons einen festen Umsatzanteil ausmacht und beim Vorstellungsgespräch häufig gezielt abgefragt wird. Wer zusätzlich Erfahrung in der Ausbildung von Lehrlingen hat, sollte diese Verantwortung ebenfalls nennen, da sie auf Führungskompetenz hindeutet.
Eine Erlaubnis nach der Handwerksordnung ist für die Ausübung des Friseurhandwerks als angestellte Fachkraft nicht erforderlich, wird aber für eine Betriebsgründung vorausgesetzt.